Gewerkschaft der Polizei

Mit der Schriftenreihe „Polizei – Dein Partner“ wird die wich­tige Präventionsarbeit der Gewerkschaft der Polizei in unse­rer Gesellschaft unter­stützt. Ob es um die für unse­ren Nachwuchs so wich­tige Verkehrserziehung für Kinder, um Drogenaufklärung, Einbruchschutz oder andere Arten von Kriminalität geht, in allen Bereichen besteht die Möglichkeit, vorbeu­gend aktiv zu werden.
Durch Ihren Druckkostenzuschuss ermög­licht die kanal­profi GmbH die Herstellung der wert­vol­len Präventionsbroschüren.
Als Unterstützer dieser Präventionsbroschüren erhiel­ten wir den Präventions-Button, den wir mit Stolz tragen.

VDP_Aufkleber_Siegel_2015

NRW schafft klare Verhältnisse im Kanal

Nach Monaten der Diskussion hat der Landtag am 17.10.2013 beschlossen, das alle Kanäle (Schmutzwasser und Mischwasser) in Wasserschutzgebieten einer Funktionsprüfung unterzogen werden müssen.

SüwVO Abw NRW

Wiesbaden setzt auf Klarheit im Kanal

ELW — Entscheidung für Bürger und Wirtschaftlichkeit

die Neuigkeiten aus Wiesbaden lesen Sie in der folgenden Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden:

Presse Miteilung Stadt Wiesbaden Zuleitungskanäle

Neuschöpfung Elsdorf

Ein großer Tag im Hause der kanalprofi GmbH

Im Zuge des Umzuges unse­rer Niederlassung in Elsdorf lud das Unternehmen zu einer großen Tagung in die neuen Geschäftsräume ein. Über 100 Vertreter diver­ser Städte und Gemeinden aber auch koope­rie­rende Ingenieurbüros aus der Region folg­ten der Einladung und trafen sich am Donnerstag, dem 27.09.2012 in Elsdorf ein.

Und der Besuch hat sich wahr­lich gelohnt. Den ganzen Tag über gab es Fachvorträge und Diskussionen. Namhafte Referenten waren eigens dazu nach Elsdorf gereist. Begrüßen durf­ten wir Herrn Dr. Holger Krier, der den inter­es­sier­ten Zuhörern das „Frankfurter Modell“ nahe gebracht hat und über die TV-Inspektion im Frankfurter Stadtgebiet inter­es­sante Aspekte zu Tage gebracht hat.

Etwas theo­re­ti­scher ging es beim Vortrag von Frank-Werner Grauvogel zu. Dieser berich­tete über Änderungen in der DIN 1986–30 – er selbst sitzt dem Ausschuss bei und brachte aktu­elle Gegebenheiten den Zuhörern nahe. Bevor es mittags deftig bei einem bayri­schen Buffet zuging, lies es sich Frank Diederich aber nicht nehmen, aus der Verbandsarbeit des VuSD zu berich­ten. Der Verband der unab­hän­gi­gen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit seinen viel­fäl­ti­gen Angeboten sowohl priva­ten Grundstücksbesitzern, den Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften, als auch den Sachkundigen selbst als kompe­ten­ter Berater zur Seite zu stehen. So steckt der Verband auch viel Zeit und Energie in die Forschungsarbeit. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Bielefeld und Herrn Prof. Dr.-Ing. Johannes Weinig erar­bei­tet der Verband zurzeit eine Studie über Schadstoffe im Abwasser, hervor­ge­ru­fen durch undichte Abwasserkanäle — Prof. Dr.-Ing. Weinig, selbst als Referent vertre­ten, sagte klar, je tiefer Schadstoffe in den Boden sinken, desto gerin­ger ist die Wahrscheinlichkeit, dass Bakterien diese biolo­gisch abbauen. So gelan­gen Schadstoffe ins Grundwasser und später somit auch wieder ins Trinkwasser. Feldversuche bestä­tig­ten seine Vermutungen. Somit sei es umso wich­ti­ger die Dichtheit der Kanäle lang­fris­tig sicher­zu­stel­len.

Sollte es dennoch zu einem Schaden am Abwasserrohr gekom­men sein, stehen dem Grundstückseigentümer viele Möglichkeiten der Sanierung offen. Eine neue Art der Sanierung zeigte den Zuhörern am Nachmittag, Dr.-Ing. Joachim Beyert von der RWTH Aachen. Er entwi­ckelt zurzeit das soge­nannte ECO Top Verfahren, eine kosten­güns­tige, graben­lose Erneuerung von Hausanschlussleitungen. Eine eigens errich­tete Teststrecke zeigte den Besuchern eindrucks­voll die Vorgehensweise.

Der Tag neigte sich dem Ende zu und die Referenten nebst der Firma kanal­profi blick­ten auf einen sehr erfolg­rei­chen Tag in Elsdorf zurück. Alle waren sich einig: regel­mä­ßige Fachtagungen auf dem Gebiet der Kanalzustandsuntersuchungen sind sehr wich­tig… eine Wiederholung ist geplant….

Alle Vorträge bieten wir Ihnen hier als Download an.

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Vorträge Neuschöpfung Elsdorf

Hier die Vorträge zum Download:

 

Dr.Krier_FrankfurterModell

Dipl.-Ing. Frank Werner Grauvogel, Technische Betriebe Burscheid — DIN Ausschuss 1983–30 — Änderungen zur DIN 1986–30

Dipl.-Ing. Frank Diederich, Vorsitzender des VuSD — Vorstellung des VuSD

Prof. Dr.-Ing. Johannes Weinig, FH Bielefeld — Gefährdung von Boden und Wasserhaushalt durch undichte Abwasserkanäle

Dr.-Ing. Joachim Beyert, Vorstellung des ECO TOP Verfahrens mit anschlie­ßen­der Vorführung des Verfahrens im Gelände

 

unseren Bericht und eineige Bilder finden Sie hier

Sachverständiger Rohr und Kanaltechnik

Weiterbildung erfolgreich Abgeschlossen

Im Sommer des Jahres 2012 erhiel­ten Reiner Bayerschen (Geschäftsführer) und Manfred Palm (Niederlassungsleiter) in Krefeld bei der BZB Akademie ihre Zertifikate zum Sachverständigen für Rohr und Kanaltechnik. In über 180 Stunden wurden Sie von vielen Referenten für die weit­rei­chen­den Aufgaben geschult.

 

Sachverständige Rohr und Kanaltechnik

 

SeSaM-Dienstleisterqualifizierung

Dienstleisterprüfung für Arbeits‑, Gesundheits- und Umweltschutz

Mit Datum 31.05.2012 hat sich die Firma Kanalprofi zerti­fi­zie­ren lassen: SeSaM ist eine Dienstleisterqualifizierung für in Energieversorgungsunternehmen tätige Fremdunternehmen. Mit der Zertifizierung gewäh­ren wir einen hohen Standard in den Bereichen Arbeits‑, Gesundheits- und Umweltschutz . Sicherheitsingenieure der Betreiber (u.a. RWE, mark‑e), GfBU und VGB haben dieses Management-System zur Präqualifikation entwi­ckelt. SeSaM wird vom VGB-Fachausschuss “Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz” fach­lich beglei­tet.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben?

Informationen über die Entwicklungen § 61a LWG in Nordrhein-Westfalen

Aktuell: Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

 

Es ist in aller Munde: Die Dichtheitsprüfung nach §61a LWG NRW wurde von der rot-grünen Regierung Ende 2011 gestoppt. Eine neue Regelung solle erar­bei­tet werden… Spannend bleibt das Thema gerade in diesen Tagen, denn in NRW stehen Neuwahlen an. Die Koalition von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gab am Mittwoch, 14.03.2012 nach nur 22 Monaten auf. Zuvor hatte sie ihren Haushalt nicht durch den Düsseldorfer Landtag gebracht.

Es muss nun abge­war­tet werden, wann und in welcher Form die Politik entschei­den wird.

Bis dato sieht der Sachverhalt wie folgt aus:

Bisherige Regelung:

• Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grund­sätz­lich bis spätes­tens zum 31.12.2015 durch­ge­führt werden.

• Bei Änderung einer bestehen­den Grundstücksentwässerungsanlage (insbe­son­dere nach erfolg­ter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.

• Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grund­stücks­be­zo­gene Fristen fest­le­gen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffent­li­chen Abwasseranlagen fest­ge­legt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffent­li­chen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätes­tens 2023 erfol­gen.

Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle priva­ten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn

• die priva­ten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errich­tet wurden

• die indus­tri­el­len und gewerb­li­chen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errich­tet wurden.

Gesetze, Regelwerke und mehr:

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung von im Erdreich oder unzu­gäng­lich verleg­ten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermisch­ten Niederschlagswasser ist § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW.

Minister Remmel: Verordnung verein­facht Kanalprüfung für Bürgerinnen und Bürger und stellt Umweltschutz sicher

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz teilt mit:

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorge­legt. „Es ist offen­sicht­lich, dass die ursprüng­li­che gesetz­li­che Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht prak­ti­ka­bel und bürger­freund­lich umzu­set­zen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezo­gen und schlägt eine bürger­freund­li­che Regelung vor, die gleich­zei­tig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte NRW-Umweltminister Remmel nach der Kabinettssitzung. „Deshalb soll die grund­sätz­li­che Pflicht, dass Abwasserkanäle funk­ti­ons­fä­hig und betriebs­si­cher sein müssen, selbst­ver­ständ­lich auch in NRW weiter gelten“, betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorge­leg­ten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um.

Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entspre­chende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entspre­chende Initiative gestar­tet hatten, inhalt­lich ausge­füllt. Remmel: „Wasser ist eine der wich­tigs­ten natür­li­chen Ressourcen und eine unver­zicht­bare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung.“ Der nun vorge­legte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen ange­lehnt, die bereits in ande­ren Bundesländern umge­setzt wurden.

Die wich­tigs­ten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung:

1. In einer Verordnung wird die Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit der öffent­li­chen wie der priva­ten Abwasserleitungen einheit­lich gere­gelt.

2. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erfor­der­lich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauscha­lier­ter Form abhän­gig sein. Insoweit wird vorge­schla­gen, auf die Anzahl Seite 2 von 3 der Wohneinheiten als gene­ra­li­sie­ren­des Kriterium abzu­stel­len.

3. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten außer­halb von Wasserschutzgebieten ist:

o Variante 1: eine Prüfung erst bis Ende 2023 notwen­dig, danach alle 30 Jahre.

o Variante 2: eine Prüfung nur notwen­dig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erken­nen lassen.

Die Landesregierung wird bei der Wahl einer Variante die parla­men­ta­ri­schen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft abwar­ten. Remmel: „Wir wollen das offen disku­tie­ren.“

4. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten außer­halb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlän­gert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre.

5. Wer vor dem Fristende (2020 / bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durch­führt oder bereits durch­ge­führt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung.

6. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerb­li­cher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen.

7. Ganzheitliche Untersuchungen öffent­li­cher und priva­ter Abwasserleitungen der Gemeinde werden ange­strebt.

8. Es wird sicher­ge­stellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gege­ben ist. Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann als Untersuchungsmethode auch die druck­lose Durchflussprüfung gewählt werden.

9. Eine Sanierungsfrist für schad­hafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätz­lich von der Wassermenge abhän­gig sein:

o ledig­lich bei einsturz­ge­fähr­de­ten Abwasserleitungen ist grund­sätz­lich eine kurz­fris­tige Sanierung erfor­der­lich

o bei mittel­gro­ßen Schäden soll grund­sätz­lich eine Frist von 5–10 Jahren gesetzt werden.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, über Härtefälle im Einzelfall im Rahmen ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermessens zu entschei­den.

10. Die Beratungspflichten der Gemeinden werden konkre­ti­siert.

Neben der neuen Rechtsverordnung will sich die NRW-Landesregierung auch auf Bundesebene für eine Klärung der offe­nen Fragen bei diesem Thema einset­zen. Remmel: „Bei der Überprüfung von Abwasserleitungen gibt es einen Flickenteppich in Deutschland. Die Bundesregierung ist hier ihrer Pflicht nicht nach­ge­kom­men, für einheit­li­che Standards zu sorgen. Gerade der Bundesumweltminister Norbert Röttgen stiehlt sich als zustän­di­ges Regierungsmitglied einmal mehr aus der Verantwortung.“

Des Weiteren bekräf­tigte Remmel noch einmal die Bereitschaft des Landes, durch zins­güns­tige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unter­stüt­zen. Die NRW-Bank wird zins­güns­tige Kredite mit einem vorge­se­he­nen Zinssatz von 3,03 Prozent anbie­ten, die durch Förderung des Landes noch mal um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden.

Die kanalprofi-Roadshow war ein voller Erfolg

Road Tour 2011 –Kanalprofis unterwegs


Mitte Juli war es soweit. An vier Tagen hat sich das Unternehmen der Öffentlichkeit präsen­tiert und inter­es­sier­ten Bürgern Rede und Antwort in allen Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung und Sanierung gestan­den.

Auf Einladung der Städte Dormagen, Jülich, Schleiden und Elsdorf — alle­samt in Nordrhein-Westfalen – hat es sich Kanalprofi nicht nehmen lassen bei der Informationspflicht der Bürger zu unter­stüt­zen. Zur Diskussion stand die Dichtheitsprüfung nach §61a.

Laut Gesetz sind alle Haus- und Grundbesitzer dazu verpflich­tet, ihre Kanäle auf Dichtheit hin unter­su­chen zu lassen. Dies muss bei priva­ten Abwasserleitungen bis spätes­tens 31.12.2015 durch ausge­wie­sene Fachleute gesche­hen. Für neue oder verän­derte Leitungen gilt das sofort. Jede Kommune kann aller­dings davon abwei­chende Fristen fest­le­gen.

Die Bürger sind verun­si­chert. Zu viele schwarze Schafe tummeln sich auf dem Markt – die Angst vor immensen Kosten wächst und die Aufklärung über die verschie­de­nen Verfahren steckt noch in den Kinderschuhen.

Der Zeitpunkt war gerade rich­tig. Weit über 1.000 Bürger haben den Weg zu den Präsentationsorten gefun­den und konn­ten sich persön­lich von den verschie­de­nen Verfahren über­zeu­gen. Vor Ort war stets ein Fahrzeug mit geo Asys Ausstattung und der Lindauer Schere aus dem Hause JT elek­tro­nik GmbH. Auf dem eigens errich­te­ten Parcour konn­ten sich die Bürger von der Vorgehensweise einer TV-Inspektion über­zeu­gen und sich verschie­dene Schiebe- Kamerasysteme anschauen.

Vielen Bürgern wurde zudem die Angst vor einer even­tu­el­len Sanierungsmaßnahme genom­men. Dank moder­ner Liner-Verfahren ist es meist unnö­tig, den Vorgarten o.ä. aufzu­rei­ßen und in offe­ner Bauweise zu sanie­ren. Man merkte den Bürgern die Erleichterung förm­lich an – Probestücke verschie­de­ner Hersteller mach­ten die Runde und konn­ten über­zeu­gen.

Vor Ort fanden sich aber auch Vertreter ande­rer Städte und Ingenieurbüros aus der Region ein. Anschaulich konn­ten diese sich von der Funktion der Schachtkamera Panorma SI aus dem Hause IBAK infor­mie­ren.

Viele Fragen konn­ten geklärt werden – die Städte hatten hierzu auch noch eigens Informationsmaterial zur Verfügung gestellt um die recht­li­chen Belange besser zu verdeut­li­chen und beispiels­weise die Fristen in den jewei­li­gen Orten genauer zu defi­nie­ren.

Dank der Vorstellungen und Information der verschie­de­nen Möglichkeiten konn­ten viele Unklarheiten besei­tigt werden und die Bürger beru­higt ihren Heimweg antre­ten.

Kanalprofis werden nach §61a LWG NRW geschult

In Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum BGZ Simmerath werden die Kanalprofis auf den neusten „Stand der Technik gebracht“.


12 Männer und 1 Frau erhal­ten die Qualifikation / den Sachkundenachweis nach § 61a LWG NRW. Der Lehrgangsleiter F.W. Laube (Envisafe / Umweltschutzakademie) war sicht­lich ange­tan von der Fachkompetenz der Teilnehmer. Um die Kompetenzen der Mitarbeiter zu erwei­tern sowie den Anforderungen der Eigenüberwachung gerecht zu werden, wurde der Lehrgang von den beiden Geschäftsführern Frank Henn und Reiner Bayerschen ins Leben geru­fen. Alle Teilnehmer haben die Abschlussprüfung bestan­den.

Abschlussprüfung






Alle Teilnehmer des Lehrgangs, auch von Befreundeten Unternehmen. Rechts: Manfred Palm (Dozent) und F.W. Laube (Lehrgangsleitung Umweltschutzakdemie)